Schlüssel für Fachschaftsräume

Aus Fachschaft Informatik

Allgemeines

Für die Büroräume der Fachschaft (Raum 3.103 ("1. Büro"/"vorne") sowie Raum 3.102 ("2. Büro"/"hinten")) sollen maximal 20 Zugangsberechtigungen zur Verfügung gestellt werden. Diese Zugangsberechtigungen können aktiven Fachschaftlern zur Verfügung gestellt werden. Es sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Räume primär als Büro genutzt werden und dort unter anderem Dokumente lagern, die für die Fachschaft relevant sind. Zwei der 20 Zugangsberechtigungen sollten für Finanzer:innen vorbehalten werden. Gremienmenschen sollten bei der Vergabe der Berechtigungen Vorrang erhalten.

Ausgabe der Schlüssel

Voraussetzungen

Alle Punkte müssen erfüllt sein, solange es kein Alternativ-Fall ist

  • Aktiv in der FSIni
    • Seit mindestens einem Semester aktiv in der FSIni
      • z.B. Mithilfe bei Veranstaltungen
    • Regelmäßig anwesend
    • Als studierende Person an der HU Berlin eingeschrieben
    • Teil der Fachschaft Informatik
  • Alternativ: Mitgliedschaft in ständigen Gremien des Informatik-Instituts oder ein ständiges Gremium der MNF
  • Alternativ: Wichtiger Grund, weshalb man Zugang zu den Räumen braucht (Einzelfallentscheidungen z.B. Finanzer:innen, studentische Studienfachberatung/PMP-Koordination der Informatik, Leitung von Fachschafts-AKs oder Fachschaftsevents (z.B. FS-Fahrt, Spieleabend, ESE))

Verfahren

  • Die beantragende Person beschäftigt sich mit der Policy
  • Vor der Abstimmung muss geprüft werden, ob die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind
  • Freischaltung der Schlüssekarte bei der RBG, zusammen mit einem Schlüsselkartenkind
  • Vorher Belehrung über die Policy durch das Schlüsselkartenkind, welches mit zur RBG geht
  • Erhalt der Zugangsberechtigung ist implizites Einverständnis zur Policy
  • Nach Abstimmung Schlüsselkartenübersicht im hinteren Fachschaftsbüro über dem Tisch aktualisieren

Gültigkeit

Die Fachschaft überprüft einmal im Semester (vorzugsweise dem dritten Fachschaftstreffen nach Beginn des Semesters) alle bestehenden Zugangsberechtigungen. Auf diesem Treffen soll entschieden werden, welche Personen ihre Zugangsberechtigung nicht mehr benötigen. Diese werden anschließend kontaktiert und haben mit der Frist von zwei Wochen Zeit, Einspruch zu erheben und ihre Schlüsselberechtigung zu verteidigen.

Verliert eine Person die Zugangsberechtigung, wird dieses der RBG mitgeteilt und nach einer Bestätigung durch die RBG die Liste der Schlüsselkinder im Fachschaftsbüro aktualisiert.

Die Zugangsberechtigungen werden allgemein nur für eingeschriebene Studierende des Studiengangs Informatik an der HU vergeben.

Antrag

  1. Der Bedarf ist mindestens 24 Stunden vor einem ordentlichen Fachschaftstreffen über die TOP-Liste anzumelden
  2. Bei diesem ordentlichen Treffen muss der Antrag gestellt und der Bedarf begründet werden
  3. Die Begründung wird mit den Richtlinien abgeglichen/diskutiert
  4. Die Anwesende stimmen über den Antrag für die Zugangsberechtigung ab

Leitfaden für Leute mit Schlüssel

  • Türen sollten immer verschlossen gehalten werden
    • Die vordere Tür zum FS-Raum kann offen bleiben
      • Es wird vorgezogen, dass sie trotzdem zu bleibt
      • Die Person, die aufgeschlossen hat, muss die Tür im Blick haben
      • Solange ein zum Aufpassen bereitwilliges Schlüsselkartenkind die Bürotür nicht im Blick hat, bleibt die Tür verschlossen
  • Die hintere Tür muss verschlossen sein, wenn man nicht im hinteren Raum ist
    • Wenn im vorderen Raum keiner ist und man sich im hinteren Raum aufhält, dann soll die Tür des hinteren Raums offen bleiben
  • Beschriftung von Getränken/Speisen mit dem Verwendungszweck ist erforderlich
  • Bei Ausgabe von Objekten aus den Büros: Immer mitgehen
  • Bei Großevents (wie z.B. Weihnachtsfeier etc.) gegenseitig daran erinnern, Türen abgeschlossen zu halten
  • Bürotüren sind immer zwei mal abzuschließen
  • Vor demm Verlassen der Fachschaft prüfen, ob Türen und Fenster verschlossen, Lichter in den Fachschaftsräumen, den Flur und den Toiletten ausgeschaltet sind und Heizungen abgestellt sind (dies sollte auch überprüft werden, wenn man zuvor nicht aufgeschlossen hat)
  • Die Büros sollen ordentlich gehalten werden
    • Sie sind nicht zur (dauerhaften) Lagerung privater Gegenstände zu nutzen
  • Gegenseitigen Policy-Hinweisen ist nachzukommen
  • Der Verlust der Schlüsselkarte ist umgehend der RBG sowie der Fachschaft zu melden
  • Die Zustimmung zu einer ausgegebenen Zugangsberechtigung kann auf dem FS-Treffen entzogen werden
    • Dies erfordert dringende Begründung, wie z.B.
      • die maximale Anzahl an Zugangsberechtigungen ist ausgeschöpft und eine Person hat dringenderen Bedarf
      • Verstöße gegen die Policy
  • Post ist zu bearbeiten
    • Aus dem Briefkasten im Fachschaftsflur holen und auch aufmachen, lesen, verteilen
    • Bei dem zuständigen Sekreteriat abholen
  • Auf Ordnung in allen Räumen, die die Fachschaft nutzt, hinweisen
  • Die Büros zur Verfügung stellen, wenn sie für Fachschaftsarbeit gebraucht werden

Stand: Dezember 2023, nach erfolgten redaktionellen Änderungen