Nächstes-Treffen-Policy

Aus Fachschaft Informatik

Policy zu Fachschaftstreffen

Die Policy wurde am 17.7.2018 im Konsens beschlossen.

Begriffsklärung

Die Treffen der Fachschaft Informatik teilen sich in ordentliche und außerordentliche Treffen. Ordentlich in Sinne dieser Policy sind regelmäßige, allgemeine Vollversammlungen der Fachschaft Informatik, die sich mit allen Themen befassen können. Außerordentliche Treffen sind unregelmäßige Treffen, die einberufen werden, um konkrete vorher festgelegte Themen zu besprechen oder Beschlüsse zu fassen, die nicht bis zum nächsten ordentlichen Treffen warten können. Die Einberufung eines solchen Treffens wird per Konsens auf FSIni entschieden. Weiterhin können auf außerordentlichen Treffen Ankündigungen getätigt werden und vorher nicht angekündigte Themen besprochen werden, sofern sie auch auf einem nachfolgenden ordentlichen Treffen weitere besprochen werden. Ein Beschluss zu unangekündigten Themen darf nicht erfolgen.

Die Vorlesungszeit ist die Zeit, die nicht von der Uni als vorlesungsfreie Zeit oder akademische Ferien deklariert wurde. Die vorlesungsfreie Zeit bezeichnet die von der Uni deklarierte vorlesungsfreie Zeit sowie die akademischen Ferien.

Im Folgenden bezeichnet die Webseite das Medi-Wiki der Fachschaft Informatik der HU

FSIni bezeichnet die Mailingliste für Fachschaftsaktive der Informatik.

Samstag ist kein Werktag im Sinne dieser Policy. Weiterhin sind Treffen innerhalb der akademischen Ferien (also die Zeit über Weihnachten und Silvester) nicht zulässig.

Veröffentlichung der Termine

Der nächste Termin eines Treffens, unabhängig ob ordentlich oder außerordentlich, ist an folgenden Stellen bekanntzugeben

  • auf der Webseite der Fachschaft
  • auf der Mailingliste FSIni
  • am Schaufenster vor dem Fachschaftsraum

Bei Unstimmigkeiten gilt der Termin, der auf der Webseite veröffentlicht wurde. Der Termin unmittelbar nach seiner Festlegung zu veröffentlichen. Verantwortlich für die Veröffentlichung ist die Protokollführung des letzten ordentlichen Treffens bzw. der Antragsteller für ein außerordentliches Treffen.

Einberufung eines ordentlichen Treffens

Das erste ordentliche Treffen ist das, auf dem diese Policy beschlossen wird. Ordentliche Treffen können nur innerhalb der Vorlesungszeit stattfinden und sind in der Regel für 17 Uhr c.t. terminiert. Auf jedem ordentlichen Treffen können Termine für weitere, ordentliche Treffen festgelegt werden. Am Ende eines jeden Treffens muss mindestens der Termin für das nächste ordentliche Treffen feststehen. Die Festlegung ordentlicher Treffen erfolgt per Akklamation. Falls es Unstimmigkeiten gibt, kann ein Stimmenauszählung verlangt werden. Es darf pro Woche (Montag - Sonntag) nur ein ordentliches Treffen stattfinden. Bereits einberufene ordentliche Treffen können per Mehrheitsbeschluss auf einem ordentlichen Treffen wieder abgesagt werden.

Automatische Festlegung eines nächsten Treffens

Ist nach Abschluss eines ordentlichen Treffen kein neuer Termin festgelegt worden, wird nach dem folgenden Verfahren automatisch ein neuer Termin festgelegt.

  1. Der neue Termin wird auf den Tag genau 14 Tage nach dem letzten ordentlichen Treffen um 17 Uhr c.t. angesetzt
  2. wiederhole, solange der Termin nicht auf einem Werktag in der Vorlesungszeit liegt, der kein Gremientag ist (die Uhrzeit bleibt dabei erhalten)
    1. ist der neue Termin kein Werktag, wird der Termin um einen Tag verschoben
    2. liegt der Termin in der vorlesungsfreien Zeit, wird der Termin in die erste Vorlesungswoche auf denselben Wochentag wie das letzte Treffen terminiert (als erste Vorlesungswoche gilt die erste Woche im Semester mit Vorlesungen des Grundstudiums)

Ein Gremientag ist ein vom Institut ausgezeichneter Tag, an dem vorzugsweise Gremien wie Institutsrat und deren Kommissionen stattfinden sollen. Solange dieser existiert, sollte er als Termin für ein ordentliches Treffen ausgeschlossen werden.

Außerordentliches Treffen

Auf einem außerordentlichen Treffen dürfen Beschlüsse nur per Konsens beschlossen werden. Es ist nur mit mindestens 5 Personen beschlussfähig.

Einberufung eines außerordentlichen Treffens

Zusätzlich zu ordentlichen Treffen kann ein Antrag auf Einberufung eines außerordentlichen Treffens auf FSIni gestellt werden. Das Verfahren für einen Beschluss der Mailingliste sieht wie folgt aus

  • Jedes Mitglied der Liste ist berechtigt, eine Einberufung zu beantragen
  • in diesem Antrag sind die zu besprechenden Themen, mögliche Beschlussanfragen, sowie eine Person für das Protokoll zu benennen
    • Auf dem Treffen dürfen dann nur die im Antrag genannten Beschlussanfragen beschlossen werden
  • Der Termin des Treffens sollte so gewählt sein, dass zwischen Beschluss des Treffens und dem Treffen selbst wenigstens ein Werktag liegt
  • Jedes Mitglieder hat bis zum Ende des nächsten Werktages Zeit, ein Veto einzulegen, welches zu begründen ist
    • die Begründung des Vetos sollte eine weitere Diskussion ermöglichen
    • ein Veto muss von wenigstens einem weiteren Mitglied als berechtigt anerkannt werden, was per Mail bekannt zu geben ist
  • Der Beschluss gilt als angenommen, falls kein Veto eingelegt wird
  • Befürwortungen sowie Vetos sollten als direkte Antwort auf den Antrag abgegeben werden
  • Eine Diskussion, die den Beschluss begleitet, sollte in separaten Threads geführt werden

Vorlage der Beschlussanfrage auf der Mailingliste

Betreff: Beschlussanfrage für ein außerordentliches Treffen am dd.mm.yyyy

   Die Fachschaft möge am dd.mm.yyyy ein außerordentliches Treffen einberufen.
   Auf diesem Treffen sind die folgenden Themen zu besprechen:
      AUFLISTUNG DER THEMEN
   Weiterhin werden folgende Beschlussanfragen gestellt
      AUFLISTUNG DER BESCHLUSSANFRAGEN
   
   Begründung der Einberufung

Geltungsbereich der Policy

Die Policy gilt nur, wenn sie auf einer Vollversammlung der Fachschaft Informatik im Konsens beschlossen wurde. Änderungen dieser Policy bedürfen einer 2/3-Mehrheit auf einem ordentlichen Fachschaftstreffen. Diese Policy tritt ferner außer Kraft, wenn die Fachschaftsinitiative eine Geschäftsordnung beschließt, die andere Regelungen vorsieht.