Schlüssel für Fachschaftsräume
Ausgabe der Schlüssel
Voraussetzungen
Verfahren
Um einen Schlüssel für die Büroräume der Fachschaft zu erhalten, müssen oben genannte Voraussetzungen durch den/die Antragssteller/in erfüllt sein.
Gültigkeit
Der Beschluss zur Überlassung eines Schlüssels verliert seine Gültigkeit zum dritten Fachschaftstreffen im Sommersemester.
An diesem Treffen sollten alle Schlüsselbesitzer/innen anwesend sein, bzw. sich mit Begründung abmelden. Die Überlassung des Schlüssels muss erneut personenbezogen abgestimmt werden. Die Verlängerung ist von der/dem Schlüsselbesitzer/in zu begründen.
Fernbleiben führt zum Entzug der Berechtigung einen Schlüssel zu behalten. Dies wird bei Frau Lindner gemeldet und die betroffene Person sollte den Schlüssel zeitnah zurück geben.
Sollte der Schlüssel schon vorher nicht mehr benötigt werden, ist er wieder abzugeben.
Antrag
- Bedarf ist vor einem Fachschaftstreffen anzumelden
- Beim Treffen Bedarf begründen
- Begründung wird mit Richtlinien abgeglichen
- Anwesende stimmen über Überlassung eines Schlüssels ab
Leitfaden für Schlüsselbesitzer
Verpflichtungen
- Türen sollten immer verschlossen gehalten werden
- vordere Tür zum FS Raum kann offen bleiben
- die Person, die aufgeschlossen muss Tür im Blick haben
- aufgeschlossene Tür muss auch offen stehen
- hintere Tür muss verschlossen sein, wenn man nicht im hinteren Raum ist
- vordere Tür zum FS Raum kann offen bleiben
- Beschriftung von Getränken/Speisen nicht nötig, nichts ist FFA
- bei Ausgabe von Irgendwas: immer mitgehen
- bei Großevents (wie z.B. Weihnachtsfeier) gegenseitig erinnern Türen abgeschlossen zu halten
- im sommersemester stichtag für neue legislatur
13 Schlüssel