Schlüssel für Fachschaftsräume: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. Oktober 2015, 14:51 Uhr
Allgemeines
Für die Büroräume der Fachschaft ("vorn" Raum 3.102, "hinten" Raum 3.103) stehen 13 Schlüssel zur Verfügung. Diese Schlüssel können aktiven Fachschaftlern zur Verfügung gestellt werden. Es sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Räume primär als Büro genutzt werden und dort Dokumente lagern, die für Gremienarbeit relevant ist. Die Schlüssel sollten also überwiegend an in Gremien Aktive ausgegeben werden.
Für Studienberater und Finanzverantwortliche sollten Schlüssel vorbehalten werden. Bis zu drei Schlüssel können an aktive Fachschaftler ohne Sitz in Gremien ausgegeben werden.
Ausgabe der Schlüssel
Voraussetzungen
- Sitz in einem Gremium am Institut
- die Arbeit sollte Lagerung von Dokumenten oder ein Büro erfordern
- aktiv in der FSI
- z.B. Mithilfe bei Veranstaltungen
- regelmäßig anwesend
- eingeschrieben als Student an der HU für Informatik
Verfahren
Um einen Schlüssel für die Büroräume der Fachschaft zu erhalten, müssen oben genannte Voraussetzungen durch den/die Antragssteller/in erfüllt sein.
Gültigkeit
Der Beschluss zur Überlassung eines Schlüssels verliert seine Gültigkeit zum dritten Fachschaftstreffen im Sommersemester.
An diesem Treffen sollten alle Schlüsselbesitzer/innen anwesend sein, bzw. sich mit Begründung abmelden. Die Überlassung des Schlüssels muss erneut personenbezogen abgestimmt werden. Die Verlängerung ist von der/dem Schlüsselbesitzer/in zu begründen.
Fernbleiben führt zum Entzug der Berechtigung einen Schlüssel zu behalten. Dies wird bei Frau Lindner gemeldet und die betroffene Person sollte den Schlüssel zeitnah zurück geben.
Änderungen an dem Termin zur Erneuerung der Gültigkeit sind den Schlüsselbesitzer/innen rechtzeitig und mit Begründung zu unterbreiten.
Sollte der Schlüssel schon vorher nicht mehr benötigt werden, ist er wieder abzugeben.
Antrag
- Bedarf ist vor einem Fachschaftstreffen anzumelden
- Beim Treffen Bedarf begründen
- Begründung wird mit Richtlinien abgeglichen/diskutiert
- Anwesende stimmen über Überlassung eines Schlüssels ab
- Bei Zustimmung sollten Kontaktinformationen vorgelegt werden
Leitfaden für Schlüsselbesitzer
- Türen sollten immer verschlossen gehalten werden
- vordere Tür zum FS Raum kann offen bleiben
- die Person, die aufgeschlossen hat, muss Tür im Blick haben
- aufgeschlossene Tür muss auch offen stehen
- hintere Tür muss verschlossen sein, wenn man nicht im hinteren Raum ist
- vordere Tür zum FS Raum kann offen bleiben
- Beschriftung von Getränken/Speisen nicht nötig, nichts ist FFA
- bei Ausgabe von Irgendwas: immer mitgehen
- bei Großevents (wie z.B. Weihnachtsfeier) gegenseitig erinnern Türen abgeschlossen zu halten
- immer zwei mal abschließen
- vorm Verlassen der Fachschaft prüfen, ob Türen verschlossen sind (auch wenn man nicht aufgeschlossen hat)
- nach Ablauf der Gültigkeit ist der Schlüssel unverzüglich und ohne Aufforderung abzugeben bzw. die Berechtigung zu verlängern
- die Räume sollten ordentlich gehalten werden
- nicht zur (dauerhaften) Lagerung privater Gegenstände zu nutzen
- Nachrichten an die angegebenen Kontaktdaten müssen stets gelesen werden
- dafür sollten die Kontaktdaten aktuell gehalten werden
- Aufforderungen anderer sind nachzukommen
- die Zustimmung zum Besitz eines Schlüssels kann jederzeit entzogen werden
- dies erfordert dringend Begründung, wie z.B.
- keine weiteren Schlüssel vorhanden und jemand hat dringenderen Bedarf
- Verstoß gegen Richtlinien
- wiederholtes Ignorieren von Aufforderungen
- wiederholtes Ignorieren von Nachrichten (sofern Antwort erforderlich war)
- bei vorzeitigem Entzug der Berechtigung ist der Schlüssel unverzüglich wieder abzugeben
- dies erfordert dringend Begründung, wie z.B.