Schlüssel für Fachschaftsräume: Unterschied zwischen den Versionen
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== Allgemeines == |
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Für die Büroräume der Fachschaft (Raum 3.103 ("1. Büro"/"vorne") sowie Raum 3.102 ("2. Büro"/"hinten")) sollen maximal 20 Zugangsberechtigungen zur Verfügung gestellt werden. Diese Zugangsberechtigungen können aktiven Fachschaftlern zur Verfügung gestellt werden. Es sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Räume primär als Büro genutzt werden und dort unter anderem Dokumente lagern, die für die Fachschaft relevant sind. |
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Zwei der 20 Zugangsberechtigungen sollten für Finanzer:innen vorbehalten werden. Gremienmenschen sollten bei der Vergabe der Berechtigungen Vorrang erhalten. |
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== Ausgabe der Schlüssel == |
== Ausgabe der Schlüssel == |
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=== Voraussetzungen === |
=== Voraussetzungen === |
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Alle Punkte müssen erfüllt sein, solange es kein Alternativ-Fall ist |
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* Aktiv in der FSIni |
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** Seit mindestens einem Semester aktiv in der FSIni |
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*** z.B. Mithilfe bei Veranstaltungen |
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** Regelmäßig anwesend |
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** Als studierende Person an der HU Berlin eingeschrieben |
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** Teil der Fachschaft Informatik |
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* Alternativ: Mitgliedschaft in ständigen Gremien des Informatik-Instituts oder ein ständiges Gremium der MNF |
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* Alternativ: Wichtiger Grund, weshalb man Zugang zu den Räumen braucht (Einzelfallentscheidungen z.B. Finanzer:innen, studentische Studienfachberatung/PMP-Koordination der Informatik, Leitung von Fachschafts-AKs oder Fachschaftsevents (z.B. FS-Fahrt, Spieleabend, ESE)) |
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=== Verfahren === |
=== Verfahren === |
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* Die beantragende Person beschäftigt sich mit der Policy |
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Um einen Schlüssel für die Büroräume der Fachschaft zu erhalten, müssen oben genannte Voraussetzungen durch den/die Antragssteller/in erfüllt sein. |
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* Vor der Abstimmung muss geprüft werden, ob die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind |
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* Freischaltung der Schlüssekarte bei der RBG, zusammen mit einem Schlüsselkartenkind |
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==== Gültigkeit ==== |
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* Vorher Belehrung über die Policy durch das Schlüsselkartenkind, welches mit zur RBG geht |
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Der Beschluss zur Überlassung eines Schlüssels verliert seine Gültigkeit zum dritten Fachschaftstreffen im Sommersemester. |
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* Erhalt der Zugangsberechtigung ist implizites Einverständnis zur Policy |
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* Nach Abstimmung Schlüsselkartenübersicht im hinteren Fachschaftsbüro über dem Tisch aktualisieren |
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An diesem Treffen sollten alle Schlüsselbesitzer/innen anwesend sein, bzw. sich mit Begründung abmelden. Die Überlassung des Schlüssels muss erneut personenbezogen abgestimmt werden. Die Verlängerung ist von der/dem Schlüsselbesitzer/in zu begründen. |
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Fernbleiben führt zum Entzug der Berechtigung einen Schlüssel zu behalten. Dies wird bei Frau Lindner gemeldet und die betroffene Person sollte den Schlüssel zeitnah zurück geben. |
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Sollte der Schlüssel schon vorher nicht mehr benötigt werden, ist er wieder abzugeben. |
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=== Gültigkeit === |
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Die Fachschaft überprüft einmal im Semester (vorzugsweise dem dritten Fachschaftstreffen nach Beginn des Semesters) alle bestehenden Zugangsberechtigungen. Auf diesem Treffen soll entschieden werden, welche Personen ihre Zugangsberechtigung nicht mehr benötigen. Diese werden anschließend kontaktiert und haben mit der Frist von zwei Wochen Zeit, Einspruch zu erheben und ihre Schlüsselberechtigung zu verteidigen. |
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# Beim Treffen Bedarf begründen |
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Verliert eine Person die Zugangsberechtigung, wird dieses der RBG mitgeteilt und nach einer Bestätigung durch die RBG die Liste der Schlüsselkinder im Fachschaftsbüro aktualisiert. |
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Die Zugangsberechtigungen werden allgemein nur für eingeschriebene Studierende des Studiengangs Informatik an der HU vergeben. |
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=== Verpflichtungen === |
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- vorne kann auf, wenn man daneben sitzt |
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- hinten immer zu |
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- wenn tür nicht verschlossen, offen stehen lassen |
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- beschriftung nicht nötig, aber nichts ist ffa |
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- bei ausgabe von irgendwas: immer mitgehen |
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# Bei diesem ordentlichen Treffen muss der Antrag gestellt und der Bedarf begründet werden |
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* Türen sollten immer verschlossen gehalten werden |
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- im sommersemester stichtag für neue legislatur |
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** Die vordere Tür zum FS-Raum kann offen bleiben |
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*** Es wird vorgezogen, dass sie trotzdem zu bleibt |
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*** Die Person, die aufgeschlossen hat, muss die Tür im Blick haben |
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*** Solange ein zum Aufpassen bereitwilliges Schlüsselkartenkind die Bürotür nicht im Blick hat, bleibt die Tür verschlossen |
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* Die hintere Tür muss verschlossen sein, wenn man nicht im hinteren Raum ist |
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** Wenn im vorderen Raum keiner ist und man sich im hinteren Raum aufhält, dann soll die Tür des hinteren Raums offen bleiben |
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* Beschriftung von Getränken/Speisen mit dem Verwendungszweck ist erforderlich |
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* Bei Ausgabe von Objekten aus den Büros: Immer mitgehen |
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* Bürotüren sind immer zwei mal abzuschließen |
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* Vor demm Verlassen der Fachschaft prüfen, ob Türen und Fenster verschlossen, Lichter in den Fachschaftsräumen, den Flur und den Toiletten ausgeschaltet sind und Heizungen abgestellt sind (dies sollte auch überprüft werden, wenn man zuvor nicht aufgeschlossen hat) |
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* Die Büros sollen ordentlich gehalten werden |
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** Sie sind nicht zur (dauerhaften) Lagerung privater Gegenstände zu nutzen |
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* Gegenseitigen Policy-Hinweisen ist nachzukommen |
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* Der Verlust der Schlüsselkarte ist umgehend der RBG sowie der Fachschaft zu melden |
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* Die Zustimmung zu einer ausgegebenen Zugangsberechtigung kann auf dem FS-Treffen entzogen werden |
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** Dies erfordert dringende Begründung, wie z.B. |
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*** die maximale Anzahl an Zugangsberechtigungen ist ausgeschöpft und eine Person hat dringenderen Bedarf |
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*** Verstöße gegen die Policy |
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* Post ist zu bearbeiten |
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** Aus dem Briefkasten im Fachschaftsflur holen und auch aufmachen, lesen, verteilen |
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** Bei dem zuständigen Sekreteriat abholen |
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* Auf Ordnung in allen Räumen, die die Fachschaft nutzt, hinweisen |
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* Die Büros zur Verfügung stellen, wenn sie für Fachschaftsarbeit gebraucht werden |
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Stand: Dezember 2023, nach erfolgten redaktionellen Änderungen |
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13 Schlüssel |
Aktuelle Version vom 8. Dezember 2023, 11:13 Uhr
Allgemeines
Für die Büroräume der Fachschaft (Raum 3.103 ("1. Büro"/"vorne") sowie Raum 3.102 ("2. Büro"/"hinten")) sollen maximal 20 Zugangsberechtigungen zur Verfügung gestellt werden. Diese Zugangsberechtigungen können aktiven Fachschaftlern zur Verfügung gestellt werden. Es sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Räume primär als Büro genutzt werden und dort unter anderem Dokumente lagern, die für die Fachschaft relevant sind. Zwei der 20 Zugangsberechtigungen sollten für Finanzer:innen vorbehalten werden. Gremienmenschen sollten bei der Vergabe der Berechtigungen Vorrang erhalten.
Ausgabe der Schlüssel
Voraussetzungen
Alle Punkte müssen erfüllt sein, solange es kein Alternativ-Fall ist
- Aktiv in der FSIni
- Seit mindestens einem Semester aktiv in der FSIni
- z.B. Mithilfe bei Veranstaltungen
- Regelmäßig anwesend
- Als studierende Person an der HU Berlin eingeschrieben
- Teil der Fachschaft Informatik
- Seit mindestens einem Semester aktiv in der FSIni
- Alternativ: Mitgliedschaft in ständigen Gremien des Informatik-Instituts oder ein ständiges Gremium der MNF
- Alternativ: Wichtiger Grund, weshalb man Zugang zu den Räumen braucht (Einzelfallentscheidungen z.B. Finanzer:innen, studentische Studienfachberatung/PMP-Koordination der Informatik, Leitung von Fachschafts-AKs oder Fachschaftsevents (z.B. FS-Fahrt, Spieleabend, ESE))
Verfahren
- Die beantragende Person beschäftigt sich mit der Policy
- Vor der Abstimmung muss geprüft werden, ob die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind
- Freischaltung der Schlüssekarte bei der RBG, zusammen mit einem Schlüsselkartenkind
- Vorher Belehrung über die Policy durch das Schlüsselkartenkind, welches mit zur RBG geht
- Erhalt der Zugangsberechtigung ist implizites Einverständnis zur Policy
- Nach Abstimmung Schlüsselkartenübersicht im hinteren Fachschaftsbüro über dem Tisch aktualisieren
Gültigkeit
Die Fachschaft überprüft einmal im Semester (vorzugsweise dem dritten Fachschaftstreffen nach Beginn des Semesters) alle bestehenden Zugangsberechtigungen. Auf diesem Treffen soll entschieden werden, welche Personen ihre Zugangsberechtigung nicht mehr benötigen. Diese werden anschließend kontaktiert und haben mit der Frist von zwei Wochen Zeit, Einspruch zu erheben und ihre Schlüsselberechtigung zu verteidigen.
Verliert eine Person die Zugangsberechtigung, wird dieses der RBG mitgeteilt und nach einer Bestätigung durch die RBG die Liste der Schlüsselkinder im Fachschaftsbüro aktualisiert.
Die Zugangsberechtigungen werden allgemein nur für eingeschriebene Studierende des Studiengangs Informatik an der HU vergeben.
Antrag
- Der Bedarf ist mindestens 24 Stunden vor einem ordentlichen Fachschaftstreffen über die TOP-Liste anzumelden
- Bei diesem ordentlichen Treffen muss der Antrag gestellt und der Bedarf begründet werden
- Die Begründung wird mit den Richtlinien abgeglichen/diskutiert
- Die Anwesende stimmen über den Antrag für die Zugangsberechtigung ab
Leitfaden für Leute mit Schlüssel
- Türen sollten immer verschlossen gehalten werden
- Die vordere Tür zum FS-Raum kann offen bleiben
- Es wird vorgezogen, dass sie trotzdem zu bleibt
- Die Person, die aufgeschlossen hat, muss die Tür im Blick haben
- Solange ein zum Aufpassen bereitwilliges Schlüsselkartenkind die Bürotür nicht im Blick hat, bleibt die Tür verschlossen
- Die vordere Tür zum FS-Raum kann offen bleiben
- Die hintere Tür muss verschlossen sein, wenn man nicht im hinteren Raum ist
- Wenn im vorderen Raum keiner ist und man sich im hinteren Raum aufhält, dann soll die Tür des hinteren Raums offen bleiben
- Beschriftung von Getränken/Speisen mit dem Verwendungszweck ist erforderlich
- Bei Ausgabe von Objekten aus den Büros: Immer mitgehen
- Bei Großevents (wie z.B. Weihnachtsfeier etc.) gegenseitig daran erinnern, Türen abgeschlossen zu halten
- Bürotüren sind immer zwei mal abzuschließen
- Vor demm Verlassen der Fachschaft prüfen, ob Türen und Fenster verschlossen, Lichter in den Fachschaftsräumen, den Flur und den Toiletten ausgeschaltet sind und Heizungen abgestellt sind (dies sollte auch überprüft werden, wenn man zuvor nicht aufgeschlossen hat)
- Die Büros sollen ordentlich gehalten werden
- Sie sind nicht zur (dauerhaften) Lagerung privater Gegenstände zu nutzen
- Gegenseitigen Policy-Hinweisen ist nachzukommen
- Der Verlust der Schlüsselkarte ist umgehend der RBG sowie der Fachschaft zu melden
- Die Zustimmung zu einer ausgegebenen Zugangsberechtigung kann auf dem FS-Treffen entzogen werden
- Dies erfordert dringende Begründung, wie z.B.
- die maximale Anzahl an Zugangsberechtigungen ist ausgeschöpft und eine Person hat dringenderen Bedarf
- Verstöße gegen die Policy
- Dies erfordert dringende Begründung, wie z.B.
- Post ist zu bearbeiten
- Aus dem Briefkasten im Fachschaftsflur holen und auch aufmachen, lesen, verteilen
- Bei dem zuständigen Sekreteriat abholen
- Auf Ordnung in allen Räumen, die die Fachschaft nutzt, hinweisen
- Die Büros zur Verfügung stellen, wenn sie für Fachschaftsarbeit gebraucht werden
Stand: Dezember 2023, nach erfolgten redaktionellen Änderungen